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28.10.2021

Heilmittelbehandlungen per Video möglich

Heilmittelbehandlungen per Video möglich

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Änderung der Richtlinien vereinbart

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21. Oktober 2021 mit einer Änderung der Heilmittel-Richtlinien ermöglicht, dass Heilmittelleistungen zukünftig auch telemedizinisch erbracht werden können. Welche der konkreten verordnungsfähigen Heilmittel hierfür geeignet sind, sollen hingegen der GKV-Spitzenverband und die Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer bis Ende 2021 vertraglich festlegen.

Sofern keine medizinischen Gründe gegen eine telemedizinische Versorgung sprechen, verständigen sich Therapeuten mit der Patienten gemeinsam darüber, ob Behandlungseinheiten auch per Video erbracht werden sollen. Dies ist für beide Seiten freiwillig und ein Wechsel zu einer Behandlung in Präsenz jederzeit möglich. 


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